Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vermietung
- Geltungsbereich und Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von ATMSURF Andreas Meier (nachfolgend „Anbieterin“ genannt) für den Kunden erbracht werden.
Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen der Anbieterin und dem Kunden vereinbart wurden.
Diesen AGB widersprechende spezielle oder allgemeine Vertragsbedingungen werden von der Anbieterin nicht akzeptiert und haben im Verhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden keine Gültigkeit
- Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt durch Abrede formlos oder durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande. Leistungsinhalt und Umfang ergeben sich aus den vorliegenden AGB bzw. aus allfälligen Individualvereinbarungen.
- Leistungen der Anbieterin
Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen, die nach besten Kräften sorgfältig ausgeführt werden.
Die Anbieterin hat jederzeit das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und Bezugskanäle der von ihr bereitgestellten Leistungen zu ändern und ihre Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen vollständig zu verweigern. Ein Rücktritt seitens der Anbieterin ist insbesondere auch möglich wegen technisch bedingten Ausfällen, Krankheit, Unfall sowie aus wichtigen Gründen.
Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Zur Berechnung kommen unsere am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise.
Vom Kunden ist zu gewährleisten bzw. dafür Sorge zu tragen, dass der kürzeste Weg vom Fahrzeug zum Veranstaltungsplatz (Aufstellort der Technik) freigehalten wird und nicht durch Stühle und Tische etc. versperrt wird sowie dass bei Dunkelheit für ausreichende Beleuchtung zum Ein- und Ausladen gesorgt ist.
Veranstaltungen unterschiedlicher Art bedürfen unterschiedlichen Platzbedarf. Der für den Aufbau
der Technik vereinbarte Platz ist entsprechend der Vereinbarung frei zu halten. Geschieht dies nicht, so dass nur ein Teil der Technik aufgebaut werden kann, berechtigt dies nicht zu Preisnachlässen.
Für die Dauer einer Veranstaltung ist vom Kunden zu garantieren, das die Anbieterin, die Assistentin sowie gegebenenfalls auch ein Techniker, gratis zu essen und zu trinken bekommen.
Sofern die Anbieterin durch nicht von ihm zu verantwortenden Umständen und äusseren Einflüssen (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder Stromschwankungen usw.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz sowie kein Recht auf Zurückhaltung einer allfälligen Anzahlung.
- Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die Anbieterin ihre Dienstleistungen für den Kunden erbringen kann. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Anbieterin.
- Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 30 % des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 12 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Betrages
Bereits ausgeführte Leistungen oder auftragsbezogene Einkäufe werden dem Mieter zudem vollumfänglich verrechnet.
Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an
einem anderen Termin im gleichen Jahr kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.
- Haftung
Die Anbieterin ist bestrebt, einen hohen Grad an professionellen Dienstleistungen zu bieten.
Für die Aussagen und Angaben in den Inseraten und Angeboten der Anbieterin wird keine Haftung übernommen. Die Anbieterin übernimmt keine Garantien für das zu erreichende Ziel. Sie gewährleistet einzig das Erbringen der versprochenen Dienstleistungen gemäss dem branchenüblichen Sorgfaltsmassstab.
Die Anbieterin lehnt jede Haftung und Gewährleistung, die im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen beim Kunden entstehen könnten, ab, sofern es sich um leicht- oder mittel-fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen handelt.
Die Anbieterin haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig nachweisbar entstandenen Schaden beim Kunden. Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Für Schäden an Equipment und gemieteten Waren und Musikdatenträgern der Anbieterin, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde.
- Immaterialgüterrechte
Die von der Anbieterin zur Verfügung gestellten allfälligen Inhalte ihrer Dienstleistungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung und Bezahlung der Dienste durch den Kunden hat nicht die Übertragung von Immaterialgüterrechten zur Folge.
- Datenschutz
Die Anbieterin ergreift alle zumutbaren Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Zugriffe von Dritten bei der Anbieterin oder einem Vertragspartner der Anbieterin auf gespeicherte Daten führen nicht zur Haftung der Anbieterin und deren Vertragspartner.
Die Anbieterin verwendet Kundendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Unterbreitung von Angeboten.
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verwertung seiner Daten durch die Anbieterin vollumfänglich einverstanden. Der Kunde kann die Nutzung und Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke jederzeit untersagen.
- Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Verzug
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Rechnungen vollständig zu bezahlen.
Die Zahlung des geschuldeten Betrages ist ohne Abzug und ausschliesslich an die Anbieterin direkt vorzunehmen, und zwar in bar oder gegen Rechnung innert spätestens 10 Tagen seit Zustellung der Rechnung. Bezahlung mittels (Euro)Schecks, EC-Karten, Kreditkarten oder ähnliches werden von der Anbieterin nicht akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5%. Vereinbarte Sondertarife
verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit und es kommt der branchenübliche Betrag zur Anwendung.
- Fotos an der Veranstaltung
Durch die Anerkennung dieser Bestimmungen wird die Anbieterin ermächtigt, Fotos, die von der Anbieterin während der Erbringung der Dienstleistung erstellt werden, auf der Internetseite der Anbieterin zu veröffentlichen.
- Mietdauer und Preise
Die Mietpreise für allgemeine Verleihartikel verstehen sich für einen Tag. Angefangene Tage gelten als volle Miettage. Für jeden weiteren Tag berechnen wir zusätzlich 50% des Grundpreises. Bei längerer Mietdauer gelten Preise gemäß spezieller Vereinbarung. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Lieferung wird nach Gewicht, benötigtem Fahrzeug und Lieferort berechnet. Wir behalten uns vor, eventuelle Änderungen vorzunehmen.
Unsere Rechnungen sind innert 10 Tagen zu begleichen, sofern keine anderen Zahlungskonditionen im Auftrag vereinbart wurden.
12. Mietgegenstände
Beim Mietmaterial handelt es sich um gebrauchte Ware. Die Mietgegenstände werden von uns gewartet und werden funktionstüchtig an den Kunden ausgeliefert. Diese sind auch wieder so zurückzubringen. Werden die Mietgegenstände nicht ordnungsgerecht zurückgebracht, wird die Reparatur oder der Ersatz der Geräte vom Kunden bezahlt. Sehr starke Verunreinigungen, die vom Kunden verursacht sind, werden nach Aufwand verrechnet. Defekte oder Funktionsstörungen während dem Gebrauch des Mietmaterials können nicht ausgeschlossen werden.
ATMSURF übernimmt keine Haftung für allfällig daraus entstehende Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen.
13. Transport durch ATMSURF Andreas Meier
Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihren Termin einzuhalten. Eine frühzeitige Bestellung ist deshalb immer
wichtig. Wir behalten uns vor, bei Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen höherer Gewalt, die Lieferfristen zu verlängern. Kann der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit durch uns benachrichtigt. Konventionalstrafen für Lieferfristüberschreitungen aus den oben erwähnten Gründen werden nicht anerkannt. Falls eine kurzfristige Lieferung oder ein Abtransport an den gewünschten Daten nicht mehr möglich ist, versuchen wir, Ihnen eine Alternative anzubieten. Allfällig daraus entstehende Mehrkosten sind durch den Mieter zu tragen. Grundsätzlich liefern wir vor das Gebäude (Bordsteinkante). Lieferungen ins Gebäude oder bei einer größeren Distanz (mehr als 10-15m) ab Fahrzeug werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Diese Information ist vor Lieferbeginn dem Vermieter mitzuteilen.
Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zum vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, ist ATMSURF berechtigt, die Mietgegenstände am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in diesem Fall die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an. Die Mietgegenstände sind nach Ende der Mietzeit vom Mieter abholfertig, palettisiert und zugänglich bereitzustellen.
14. Haftung für die Mietsache
Die Miete beginnt mit Entgegennahme des Mietmaterials. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden und Verluste. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, unsachgemäßer Transport, falsche Handhabung oder höhere Gewalt (Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Aufruhr, Krieg, Vandalismus oder Terrorismus) verursacht werden. Allfällige Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen, als Folge von unsachgemäßer Handhabung oder von Verlusten der gemieteten Sache, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des dieser Bestimmung nicht beeinträchtigt.
Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Anbieterin und Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Anbieterin.
Berikon, Januar 2019